
Mountainbiken erfreut sich in der Schweiz wie auch im Kanton Zürich zunehmender Beliebtheit. Mit dem Inkrafttreten des neuen Veloweggesetzes im Jahr 2023 hat der Bund auch die Infrastruktur für Mountainbikende in den Fokus gerückt. Die Fachstelle Veloförderung des Kantons Zürich wurde mit der Erarbeitung eines Mountainbike-Konzepts beauftragt. Sie entschied sich für einen partizipativen Ansatz, um die Interessen der Mountainbikenden und der anderen Waldnutzenden mit dem Schutz der Umwelt in Einklang zu bringen. In zwei umfangreichen Resonanzräumen wurden verschiedenste Interessenvertretungen in die Erarbeitung der Stossrichtungen des Konzepts eingebunden. Mit einer schriftlichen Vernehmlassung wurde der Prozess transparent abgeschlossen, auch wenn nicht bei allen Themen ein Konsens erzielt werden konnte.
Der Regierungsrat hat das Mountainbike-Konzept am 25. November 2025 beschlossen. Auf Grundlage des Konzepts soll ein attraktives, sicheres und bedarfsgerechtes Mountainbike-Angebot geschaffen werden. Eine wichtige Grundlage bildet ein unabhängiges Rechtsgutachten, das das Prinzip der Koexistenz festhält: Mountainbiken ist im Kanton Zürich grundsätzlich auf allen in der Swisstopo-Karte verzeichneten Wegen zulässig, sofern kein rechtskräftiges Fahrverbot signalisiert ist. Das Konzept sieht räumliche Prioritäten in Form sogenannter Fokusräume vor. Zudem ist eine aktive Lenkung vorgesehen, um die gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern und sensible Gebiete zu schützen.